Liebe Patientin, lieber Patient,

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine „Rundumversorgung“. Zahlreiche ärztliche Leistungen, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und werden deshalb nicht von der Krankenkasse übernommen. So erfolgt z.B. die gesetzliche Untersuchung auf Prostatakrebs, der häufigsten Tumorerkrankung des Mannes, nur mittels einer Tastuntersuchung. Dadurch wird nur ein geringer Teil der bösartigen Veränderungen erkannt und dies meist im fortgeschrittenem Stadium.

Wie bieten Ihnen deshalb als Wahlleistung (IGeL) eine erweiterte Krebsvorsorge mit folgenden Inhalten an:

Ultraschall der Nieren, Harnblase und männlichen Geschlechtsorgane: Durch eine Ultraschalluntersuchung lassen sich frühzeitig sowohl gutartige (z.B. Zysten, Steine) als auch bösartige Erkrankungen der Nieren und der ableitenden Harnwege wie auch Veränderungen im Bereich der Harnblase und der männlichen Geschlechtsorgane feststellen.

TRUS: Die Ultraschalluntersuchung der Prostata über den After, der transrektale Ultraschall (TRUS), liefert genauere Informationen über die Anatomie, die exakte Größe und auffällige Strukturen der Prostata, der Samenbläschen und des Blasenbodens.

PSA: Durch die Bestimmung des PSA im Blut (prostataspezifisches Antigen, ein Eiweißstoff, der von der Prostata gebildet wird) kann eine erhebliche Verbesserung der Früherkennung von Prostatakarzinomen erreicht werden.

Urinzytologie: Aufgrund der steigenden Tumorerkrankungen im Harntrakt ist die genaue Untersuchung des Urins auf Tumorzellen, die in der Leistungslegende für die Krebsvorsorge der Krankenkassen nicht vorgesehen ist, sinnvoll und wichtig.